Eine schwere Krankheit oder zum Beispiel ein plötzlicher
Unfall kann jeden treffen. Dabei sind auch Situationen
möglich, in denen der Patient nicht in der Lage ist, selbst
zu entscheiden. Vorsorgliche Vorausverfügungen sind deshalb
nicht nur für ältere, sondern insbesondere auch für junge
Leute wichtig.
Patientenverfügung (auch Patiententestament),
Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht dokumentieren den
eigenen Willen, die persönlichen Wertvorstellungen und
Wünsche für den Fall, dass man seine rechtlichen
Angelegenheiten, insbesondere im medizinischen Bereich,
nicht mehr selbst regeln kann.
Derartige Willenserklärungen helfen dann Ihren Angehörigen,
Behörden und Ärzten, die Entscheidungen so zu treffen, wie
Sie es gewollt hätten.
Wir haben eine Patientenverfügung. Und Sie?
Vollmacht
Festlegung der
Vertretung für einzelne persönliche
und vermögens-rechtliche Angelegenheiten
Generalvollmacht
Festlegung der Vertretung in allen
persönlichen und vermögens-rechtlichen,
jedoch nicht für gesundheitliche
Angelegenheiten
Testament
Letztwillige Anordnung, an wen das
vorhandene Vermögen nach dem Tode zu
welchen bestimmten Teilen übergehen soll
Patientenverfügung
Vorausbestimmung bestimmter
Behandlungswünsche für eine konkrete
Krankheitssituation als Entscheidungshilfe
für den dann behandelnden Arzt und die ggf.
in der Vorsorgevollmacht bestimmte Person
Vorsorgevollmacht
Bestimmung einer Vertrauensperson als
Interessensvertretung für den Vorsorgefall (
z.B. Patientenverfügung )
Betreuungsverfügung
Bestimmung einer Wunschperson für den Fall
einer gerichtlich festzulegenden Betreuung (
z.B. bei psychischen Erkrankung, oder
Behinderung )
Man muss also genau unterscheiden und überlegen, wie man
vorsorgen will.
Wir können Ihnen hier keine detailliertere Erklärung oder
Beratung geben. Deshalb haben wir einige nützliche und
informative Links für Sie zusammengestellt.