Gemeinschaftspraxis Bieberau

 

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   Bieberau

Sudetenstrasse 15
64401 Groß-Bieberau

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Patientenverfügung

Eine schwere Krankheit oder zum Beispiel ein plötzlicher Unfall kann jeden treffen. Dabei sind auch Situationen möglich, in denen der Patient nicht in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Vorsorgliche Vorausverfügungen sind deshalb nicht nur für ältere, sondern insbesondere auch für junge Leute wichtig.

Patientenverfügung (auch Patiententestament), Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht dokumentieren den eigenen Willen, die persönlichen Wertvorstellungen und Wünsche für den Fall, dass man seine rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im medizinischen Bereich, nicht mehr selbst regeln kann.

Derartige Willenserklärungen helfen dann Ihren Angehörigen, Behörden und Ärzten, die Entscheidungen so zu treffen, wie Sie es gewollt hätten.

Patientenverfügung

Wir haben eine Patientenverfügung.
Und Sie?

Vollmacht

Festlegung der Vertretung für einzelne persönliche und vermögens-rechtliche Angelegenheiten

Generalvollmacht

Festlegung der Vertretung in allen persönlichen und vermögens-rechtlichen, jedoch nicht für gesundheitliche Angelegenheiten

Testament

Letztwillige Anordnung, an wen das vorhandene Vermögen nach dem Tode zu welchen bestimmten Teilen übergehen soll

Patientenverfügung

Vorausbestimmung bestimmter Behandlungswünsche für eine konkrete Krankheitssituation als Entscheidungshilfe für den dann behandelnden Arzt und die ggf. in der Vorsorgevollmacht bestimmte Person

Vorsorgevollmacht

Bestimmung einer Vertrauensperson als Interessensvertretung für den Vorsorgefall ( z.B. Patientenverfügung )

Betreuungsverfügung

Bestimmung einer Wunschperson für den Fall einer gerichtlich festzulegenden Betreuung ( z.B. bei psychischen Erkrankung, oder Behinderung )

Man muss also genau unterscheiden und überlegen, wie man vorsorgen will. Wir können Ihnen hier keine detailliertere Erklärung oder Beratung geben. Deshalb haben wir einige nützliche und informative Links für Sie zusammengestellt.

"Betreuungsrecht" im Service Bereich des Bundesminesteriums der Justiz ( www.bmj.de)