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Für alle unter 18, die eine Ausbildung beginnen.

Die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung beginnen und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung vorgeschrieben.
Ebenso soll jährlich eine Nachuntersuchung stattfinden, solange noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet ist.
Zweck dieser Untersuchungen ist es, eine eventuelle Gefährdung der Gesundheit durch die Berufstätigkeit zu erkennen und zu vermeiden.
Dabei findet im Anschluss an eine Befragung über Vorerkrankungen und Risikofaktoren eine gründliche körperliche Untersuchung statt (mit Sehtest, Hörtest und vielem mehr).
So können gesundheitliche Probleme und Risiken erkannt werden. Dann erfolgt eine Beratung über die individuellen gesundheitlichen Risiken besonders in Bezug auf den beabsichtigten Beruf (z.B. mögliche Probleme eines Allergie-Patienten mit Berufswunsch Friseur/Friseurin).

Der/Die Jugendliche benötigt für diese Untersuchung ein Formular von der Gemeindeverwaltung sowie den Impfausweis.

Bei allen Fragen rund um die Jugendarbeitsschutzuntersuchung steht Ihnen unser Praxisteam zu Verfügung.