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Die
Untersuchung nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz (
JArbSchG)
Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung
beginnen und noch nicht das 18. Lebensjahr
vollendet haben, ist eine ärztliche
Untersuchung und Beratung vorgeschrieben.
Ebenso
soll jährlich eine Nachuntersuchung
stattfinden, solange noch
nicht das 18. Lebensjahr vollendet ist.
Zweck
dieser Untersuchungen ist es, eine
eventuelle Gefährdung der Gesundheit durch die
Berufstätigkeit zu erkennen und zu vermeiden.
Dabei findet im Anschluss an eine Befragung über
Vorerkrankungen und Risikofaktoren eine
gründliche körperliche Untersuchung statt (mit
Sehtest, Hörtest und vielem mehr).
So können
gesundheitliche Probleme und Risiken erkannt werden. Dann erfolgt eine Beratung
über die individuellen gesundheitlichen Risiken
besonders
in Bezug auf den beabsichtigten Beruf (z.B. mögliche
Probleme eines Allergie-Patienten mit
Berufswunsch Friseur/Friseurin).
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Auch bei uns:
Jugendarbeitsschutzuntersuchung. |