• PRAXIS BIEBERAU    SUDETENSTR.15     64401 GROß-BIEBERAU
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Als Ärzte in ländlicher Praxis verstehen wir uns als Haus- und Familienärzte: Kinder und Jugendliche gehören selbstverständlich dazu!

Ob Erkältungskrankheiten, Fieber, Husten, Schnupfen, Kopf- oder Halsschmerzen, Magen-Darm-Infekte, Durchfall, Erbrechen, oder Bauchschmerzen ...

Bei akuten Erkrankungen sind wir schnell zu erreichen. Als Ärzteteam für Allgemeinmedizin mit Zusatzqualifikationen sind wir Ansprechpartner und Gesundheitsberater vor Ort.

Dazu tragen unsere großzügigen familienfreundlichen Öffnungszeiten bei (zusätzlich auch Dienstagabend).

Falls aus medizinischen Gründen erforderlich, versorgen wir unsere kleinen Patienten natürlich auch zu Hause (nur in unserem Kernversorgungsgebiet).

Zur Vorsorge gegen ernste Erkrankungen ist für Kinder und Jugendliche der Aufbau eines guten Impfschutzes besonders wichtig. Bringen Sie deshalb bitte den Impfausweis des Kindes zur Behandlung mit.

Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir dann den Impfschutz und erinnern zeitnah an notwendige Auffrischimpfungen.

Wenn Jugendliche unter 18 eine Berufsausbildung beginnen, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung vorgeschrieben: Diese Jugendarbeitsschutzuntersuchung kann selbstverständlich bei uns durchgeführt werden.

Übrigens: Unsere Ärzte haben eigene Kinder und können deshalb viele Probleme und Sorgen der kleinen Patienten (und ihrer Eltern) aus eigener Erfahrung bestens verstehen und gezielt darauf eingehen.

Zum Beispiel wissen wir, dass speziell für Kinder die manchmal leider unvermeidbare Wartezeit häufig besonders schwer zu ertragen ist ... Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine sehr gut ausgestattete und hochwertige Kinder-Spielecke, unter anderem mit Lego-Duplo-Bautisch, Playmobil, Real-Tetris, Hörspiel-Knubbel, Magnettafel, ... und vielen guten Büchern!

Und zur Belohnung für herausragende Tapferkeit dürfen die Kids nach der Behandlung an unsere "Piraten-Kiste"!

Wenn es um die speziellen Vorsorgetermine (bis "U9") geht, empfehlen wir, Kinder-/Jugendärzte aufzusuchen, die für diese gesetzlichen Entwicklungs-Untersuchungen besonders qualifiziert sind.

Manchmal können Kinder nicht von ihren Eltern zur Untersuchung und Behandlung begleitet werden. Dann werden gerne z.B. Omas, Opas, Tanten, Onkel oder volljährige Geschwister gebeten, die kleinen Patienten zu begleiten. Um dabei für alle Beteiligten Klarheit und Sicherheit zu schaffen, haben wir eine entsprechende Vollmacht vorbereitet.

Bitte füllen Sie diese Vollmacht in Ruhe aus und geben Sie sie dem Begleiter des Kindes mit.

Für alle Fragen rund um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen steht Ihnen unser Praxisteam zu Verfügung.